Gesetze und Regelungen für die Nebenbeschäftigung von Lehrkräften unterscheiden sich je nach Bundesland. Vor dem Beginn der Nebenbeschäftigung ist daher ein genauerer Blick in die landesspezifischen Regelungen zu empfehlen. Eine rechtssichere Auskunft zu steuerrechtlichen Themen können wir dir leider nicht geben - wende dich bei solchen Fragen bitte immer an das Finanzamt oder einen Steuerberater!
Alle Einnahmen von eduki.com musst du bitte bei deiner Einkommenssteuererklärung als Einnahmen aus deiner Nebentätigkeit angeben. Selbstständige Nebenverdienste können im Normalfall steuerfrei bleiben, wenn sie 410€ pro Jahr (Stand: Juli 2024) nicht übersteigen, jedoch sind sie unbedingt dem Finanzamt über anzugeben. Ggf. kommt dann noch einmal das Finanzamt auf dich zu und möchte nähere Angaben zu der Art eurer Nebentätigkeit haben. Das können sehr mühselige Formulare sein. In dem Fall empfehlen wir nachzufragen, ob ein*e andere*r Autor*in das gleiche Formular auch mal ausfüllen musste. Da diese nämlich so unterschiedlich sind, können wir keine allgemeinverbindlichen Aussagen hierzu machen. Bitte hab dafür Verständnis! Um gleich mit dem richtigen Ansprechpartner verbunden zu werden, lass dich am besten mit der Besoldungsstelle oder der Personalabteilung deines Bundeslandes verbinden.
Eine Jahresübersicht über deine Einnahmen stellen wir dir immer zu Beginn des nächsten Jahres als PDF in der Übersicht "Honorar" zusammen. Diese kannst du gerne für deine Steuererklärung verwenden.
Ab einem bestimmten Umsatz pro Monat bist du selber umsatzsteuerpflichtig. Zur Zeit liegt die Umsatzsteuergrenze bei 22.000€/Jahr (Stand: Juli 2024). Genauere Auskünfte dazu bekommst du bei deinem Finanzamt oder Steuerberater. Solltest du umsatzsteuerpflichtig werden oder sein, teile uns dies bitte rechtzeitig mit, da wir die entsprechende Änderung für dich nicht rückwirkend vornehmen können! Das entsprechende Formular dazu findest du am Ende des Beitrags. Deine Umsatzsteuer ID und den entsprechenden Steuersatz können wir immer nur mit Wirkung zum Ersten des nächsten Monats hinterlegen. Dementsprechend wird dann auch erst in deiner nächsten Gutschrift die Umsatzsteuer ausgewiesen. Bitte beachte, dass die Mitteilung deiner Umsatzsteuerpflicht an uns in deiner Verantwortung liegt. Zu steuerrechtlichen Themen können wir die leider keine rechtssichere Auskunft geben - bitte informiere dich dazu eigenständig bei deinem Finanzamt oder Steuerberater. Einen Hinweis dazu findest du auch in unseren AGB: https://eduki.com/de/info/agb#PreiseUndZahlungen
Welche Angaben erforderlich sind und welche Regelungen für dich gelten, erfährst du bestimmt bei deinem zuständigen Finanzamt. Ein Anruf dort ist oft sehr hilfreich.
Bitte sende uns, wenn du selber umsatzsteuerpflichtig bist, das Formular per Mail zu. (Deine User ID findest du unter "Auszahlungsdaten" oder in der URL deiner Autor*innenseite.)