Was ist Quellensteuer?
Wenn dein Steuersitz außerhalb von Deutschland liegt sind wir laut §50c EStG und dem Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet, eine sogenannte Quellensteuer von knapp 16% (inkl. Solidaritätszuschlag) von deinem Honorar einzubehalten. Mit einigen Ländern hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sodass diese Länder keine oder weniger Steuer zahlen müssen.
Es gibt also drei verschiedene Fälle:
1) Deutschland hat ein DBA mit dem Land deines Steuersitzes:
Hier ist zunächst einmal kein zusätzlicher Steuerabzug von deinem Honorar notwendig. Wenn du allerdings die Steuergrenze von 10.000€ pro Jahr erreicht hast oder in absehbarer Zeit erreichen wirst, so wird der volle Quellensteuersatz von 16% fällig. Du hast aber die Möglichkeit einen Freistellungsantrag einzureichen, damit du von dieser Steuer für einen bestimmten Zeitraum befreit wirst. Weiter unten in diesem Artikel erklären wir, wie das geht.
Diese Länder sind z.B. betroffen: Österreich, Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Finnland, Kroatien, Großbritannien, Georgien, Ungarn, Irland, Israel, Island, Japan, Liechtenstein, Moldau, Malta, Niederlande, Norwegen, Russland, Schweden, Türkei, USA, Südafrika, Kanada
2) Deutschland hat kein DBA mit dem Land deines Steuersitzes:
Wir sind verpflichtet, den vollen Quellensteuersatz und Soli-Beitrag von deinen Honoraren einzubehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen. Das heißt konkret, dass wir diese Steuer von 16% direkt von deinem Honorar abziehen und entsprechend auch auf deiner Gutschrift ausweisen werden.
Diese Länder sind z.B. betroffen: Kolumbien, Chile, El Salvador, Peru, Guatemala, Kamerun
3) Deutschland hat eine Reststeuervereinbarung mit dem Land deines Steuersitzes:
In diesem Fall sind nicht die vollen 16% Quellensteuer fällig, sondern eine vereinbarte Reststeuer. Wie hoch diese ist, richtet sich nach dem jeweiligen Land. Wir sind verpflichtet, diesen Reststeuersatz der Quellensteuer von deinen Honoraren einzubehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen. Solltest du in der Zukunft mehr als 10.000€ im Jahr bei eduki verdienen, so würde ab diesem Zeitpunkt die komplette Quellensteuer von 16% anfallen (15% Quellensteuer plus 5,5% Solidaritätsbeitrag, der auf die Quellensteuer angerechnet wird). Um das zu vermeiden, ist es möglich vorab einen Freistellungsauftrag zu stellen, um bei den geringeren Satz von XX% zu bleiben.
Diese Länder sind z.B. betroffen: Costa Rica (10%), Mexiko (10%), Argentinien (15%), Venezuela (5%), Luxemburg (5%), Bulgarien (5%), Rumänien (3%), Polen (5%), Ukraine (5%), Portugal (10%), Marokko (10%), Litauen (10%), Sir Lanka (10%), Kasachstan (10%)
Wie und wann kann ich einen Freistellungsantrag stellen?
Um von dieser Steuer befreit zu werden, musst du einen Freistellungsantrag elektronisch über die Website des BOP ausfüllen. Da es aber leider mehrere Monate dauern kann, bis du diese Freistellung bekommst, würden wir dich bitten, den Antrag so bald wie möglich zu stellen. Auf der folgenden Seite findest du einige Dokumente, die dir helfen können, dich mit dem neuen Verfahren zurechtzufinden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Abzugsteuern/Abzugsteuerentlastung/Elektronische_Datenuebermittlung/elektronische_datenuebermittlung_node.html
Dort findest du auch einen Link zu den häufig gestellten Fragen und einen Chat-Bot.
Wird die Freistellung nicht rechtzeitig erteilt, besteht auch die Möglichkeit, die gezahlte Quellensteuer über das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag entweder voll oder teilweise zurückerstatten zu lassen, sobald nachgewiesen werden kann, dass du diese Einnahmen bereits in dem Land, in dem du steuerlich gemeldet bist, versteuert hast.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir dich um eine kurze Rückmeldung, wenn du den Freistellungsantrag gestellt hast.
Orientierungshilfe für den Prozess zum Freistellungsantrag
Der neue digitale Prozess zur Antragsstellung ist leider nicht ganz leicht zu verstehen. Leider haben wir keine Möglichkeit, es anders zu gestalten, da das alles von den Behörden vorgegeben ist. Wir wollen hier aber versuchen, ein bisschen Orientierung zu geben. Die folgende Anleitung basiert aber nur auf unserem eigenen Verständnis und wir übernehmen natürlich keine Haftung dafür.
Schritt 1: Vorregistrierung für ein Verfahren des BZSt
Schritt 2: Registrierung im BOP
Schritt 3: Zertifikat herunterladen
Schritt 4: Login
Schritt 5: Antragstellung
Eine Übersicht über diese Schritte findest du im PDF "1. Checkliste Registrierungsprozess BOP.pdf".Für die Schritte 1 bis 4 folge den Anweisungen in der folgenden Datei: "2. Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung.pdf" - beachte jedoch, dass der erste Link in der Datei (unter "I. Antrag auf Registrierung beim BZSt") nicht funktioniert. Stattdessen sollte die BZSt-Nummer und ein BZSt-Geheimnis unter folgendem Link beantragt werden:
https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Abzugsteuer/Elektronische_Datenuebermittlung/kontakt_abzugsteuerentlastung_kmv_node.html
Für Schritt 5 befolge bitte die Anweisungen in der Datei: "3. Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragsstellung.pdf". Wenn du dich in der Phase der Antragstellung befindest, kannst du uns gerne kontaktieren, damit wir dir sowohl einige Hinweise zum Ausfüllen des Formulars als auch die eduki-Daten zukommen lassen können.
Alle die Dateien findest du unter folgendem Link:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Abzugsteuern/Abzugsteuerentlastung/Elektronische_Datenuebermittlung/elektronische_datenuebermittlung_node.html
Dort findest du auch einen Link zu den häufig gestellten Fragen und einen Chat-Bot.
Wie sieht das auf meiner Gutschrift aus?
Auf deiner Gutschrift findest du die Abzüge für die Quellensteuer separat aufgelistet. Hier ein Beispiel eines Landes mit einer Reststeuervereinbarung von 5%:
Zudem kannst du folgende Informationen am Ende deiner Gutschrift finden. Hier ein Beispiel für eine Gutschrift eines Landes mit Reststeuervereinbarung von 5%:
Warum muss ich diese Steuer überhaupt von meinem Honorar zahlen? Kann eduki das nicht übernehmen?
Wenn Autor*innen Materialien auf die Plattform hochladen, geben sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Lizenzierung des Materials als Autor*innen („Autorenvertrag“) ab. Durch diese Lizenzierung erhalten sie jedes Mal, wenn eines ihrer Materialien gekauft wird, einen Teil des Kaufpreises (die Lizenzgebühr). Da Autor*innen als Lizenzgeber*innen gelten, sind wir laut §50c EStG und dem Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet, die Abzugsteuer (auch Quellensteuer genannt) von ihrem Honorar einzubehalten. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du unter folgendem Link: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Abzugsteuern/abzugsteuern_node.html